ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der NXP Veranstaltungsbetriebs GmbH


1. Anwendungsbereich
Die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle zwischen uns und unseren Vertragspartnern abgeschlossenen Geschäfte sowie für unsere Besucher verbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

2. Benützungsbedingungen

2.1. Sorgfaltspflicht:
Das Bestandsobjekt ist vom Vertragspartner widmungsgemäß, fachmännisch und pfleglich zu behandeln. Unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung ist es uns von ihm bei Beendigung der Benutzung zurückzustellen.

2.2. Rauchverbot:
In sämtlichen Räumlichkeiten gilt Rauchverbot!

2.3. Nächtigung:
Die Nächtigung ist ausnahmslos verboten.

2.4. Einbringung von Gegenständen und Tieren:
Aufgrund der Verletzungsgefahr sind Glasbehältnisse, Flaschen, Gläser, Dosen, Hartverpackungen, Stöcke, jegliche waffenähnliche Gegenstände, wie Schuß-, Hieb- und Stichwaffen, Wurfgeschosse, pyrotechnische Utensilien, wie Feuerwerkskörper, Sternwerfer und andere ähnliche Gegenständen verboten. Weiters ist die Mitnahme aller Geräte für Ton- und Bildaufzeichnungen, wie Tonbandgeräte, Foto-, Spiegelreflex- und Videokameras verboten! Das Mitnehmen von Tieren ist ebenfalls untersagt!

2.5. Mitnahme von Speisen und Getränken:
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.

3. Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen
Der Vertragspartner hat sämtliche gesetzliche und behördliche Verpflichtungen bzw. Auflagen, welcher Art auch immer, einzuhalten.

4. Veranstaltungsrisiko

4.1. Uns trifft keinerlei Haftung für das Abhandenkommen bzw. die Beschädigung oder Zerstörung von wem auch immer eingebrachter Gegenstände.

4.2. Der Vertragspartner übernimmt auch die Haftung für außerordentliche Unglücksfälle im Sinne des § 1106 ABGB.

5. Hausordnung für Veranstaltungsräumlichkeiten
Der Vertragspartner erklärt hiermit, in Kenntnis der für die Veranstaltung geltenden Hausordnung zu sein und sich den darin genannten Bestimmungen zu unterwerfen. Der Vertragspartner erklärt gleichzeitig, aus zeitweiligen Störungen in der Wasserzufuhr, Gebrechen an den Gas- und elektrischen Leitungen sowie der Kanalisation bzw. aus Betriebsstörungen welcher Art auch immer und sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse uns gegenüber keinerlei Rechtsfolgen abzuleiten.

6. Haftung
Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und anderen Gesundheitsschäden bestehen. Gehörschutz erhalten Sie an der Information im Foyer. Wir lehnen jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter, insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände, auf dem Veranstaltungsgelände aus welchen Grund und durch wen immer erleiden, sowie für jede Art Verluste ausdrücklich ab, auch dann, wenn diese Schäden durch Mängel an Gebäuden und Einrichtungen unseres Veranstaltungszentrums verursacht werden. Diese alle Risiken befreiender Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums dritter Personen. Eltern haften für ihre Kinder!

7. Schadenersatz
Im Falle, dass der Vertragspartner verpflichtet ist, einen uns entstandenen Schaden zu ersetzen, ist er zur vollen Genugtuung im Sinne des § 1323 ABGB verpflichtet. Er ist nicht berechtigt, Schadensminderung zu begehren. Sollte sich zur Durchsetzung der uns zustehenden Forderung gegenüber unserem Vertragspartner die Einschaltung eines Rechtsanwaltes als zweckmäßig erweisen, so ist unser Vertragspartner verpflichtet, die uns dadurch entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns verzeichneten Preise sind Nettopreise, sodass ein Abzug davon aus welchem Grund auch immer unzulässig ist. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sollten die mit unserem Vertragspartner vereinbarten Preise Bruttopreise darstellen, werden diese unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden abgabenbehördlichen Bestimmungen erstellt. Sollte zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung eine Änderung der Abgaben dahingehend eintreten, dass sich diese erhöhen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine entsprechende Erhöhung in der Abrechnung zu akzeptieren.

9. Kompensationsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er an uns haben könnte, mit den an uns zu erbringenden finanziellen Leistungen zu kompensieren und im Hinblick auf solche Gegenforderungen diese Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.

10. Rücktrittsrecht
Wir behalten uns vor, auch dann, wenn ein Vertrag rechtsgültig zwischen uns und unserem Vertragspartner zustande gekommen ist, von diesem bis einschließlich 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner berechtigt ist, daraus Ansprüche jeglicher Art abzuleiten. Eine derartige Schadensersatzforderung steht dem Vertragspartner dann nicht zu, wenn die Ursache für den Rücktritt in seiner Sphäre gelegen ist, bzw. für uns höhere Gewalt vorliegt.

11. Feuerpolizeiliche Anordnungen
Gänge, Fluchtwege, Notbeleuchtung, Brandbekämpfungseinrichtungen und Brandmelder dürfen weder verstellt noch verhängt werden, und hat der Vertragspartner Anordnungen der zuständigen Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten.

12. Garderoben
Garderoben werden durch uns nur entsprechend den mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Garderobengebühr ist nach Maßgabe des angeschlagenen Tarifes zu entrichten. Eine Haftung für die Garderobe trifft uns nur im Umfang der von uns abgeschlossenen Versicherung.

13. Parkplätze
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den Parkplätzen bzw. Flächen gestattet, welche von uns zugewiesen werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Des weiteren wird auch keinerlei Haftung dieser Parkplätze für deren Eignung bzw. für den Fall, dass darauf abgestellte Fahrzeuge beschädigt oder gestohlen werden, übernommen.

14. Kenntnis
Der Vertragspartner erklärt, in Kenntnis aller der mit der Vereinbarung zusammenhängenden Umstände zu sein und verzichtet deshalb auf die Anfechtung der Vereinbarung wegen Zwanges, Irrtums oder aus welchem Grund immer.

15. Kosten
Der Vertragspartner verpflichtet sich allfällige infolge des Geschäftsabschlusses sich ergebende Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu tragen und sollten wir diesbezüglich in Anspruch genommen werden, uns schad- und klaglos zu halten.

16. Frequenz
Das VAZ übernimmt keine Garantie für die Frequenz sowohl an den Besuchern als auch Ausstellern, wie auch für den wirtschaftlichen Erfolg der Ausstellung/Veranstaltung.

17. Salvatorianische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grunde auch immer nichtig sein, so ändert dies nichts an der Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte dieser Geschäftsbedingungen.

18. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder damit im Zusammenhang stehenden, und zwar auch nach ihrer Beendigung, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen der Vereinbarung wird ausschließlich der Gerichtsstand St. Pölten gemäß § 104 JN vereinbart. GB06.